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(1) Die Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative (Die PARTEI) ist eine Partei im Sinne des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland und des Parteiengesetzes. Mit der NRWSPD können Sie auf vielfältige Weise Kontakt aufnehmen. (5) Gäste können durch Beschluß zugelassen werden, besitzen jedoch kein Stimmrecht. x�bb�e`b``Ń3�
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Die Kassen- und Kontoführung erfolgt als geordnetes Belegwesen.
(7) Der Bundesvorstand beschließt über alle organisatorischen und politischen Fragen im Sinne der Beschlüsse des Bundesparteitages bzw. 0000006381 00000 n
(3) Die Mitgliedschaft in Landesverbänden, Gebietsverbänden und Auslandsorganisationen richtet sich nach dem Wohnsitz. H���]O�0���+�%H��ێ�� Die betroffenen LAGen haben hierzu ein Widerspruchsrecht gegenüber dem Landesparteirat. Bei überschneidenden Tätigkeitsgebieten treffen die betroffenen Gebietsverbände alle den Wahlkreis betreffenden Entscheidungen gemeinsam. (2) Die Aufnahme setzt voraus, daß das aufzunehmende Mitglied einen deutschen Wohnsitz hat oder die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt und nicht schon Mitglied der PARTEI ist. Die Abstimmung über das Wahlverfahren kann in offener Abstimmung stattfinden, wenn sich die Mehrheit der Mitgliederversammlung dafür ausspricht.Der Vorsitzende, der 1., 2. und der 3. stellvertretende Vorsitzende bilden den geschäftsführenden Vorstand. Über einen Ausschluss kann insoweit nur das zuständige Schiedsgericht entscheiden.Verstößt ein nachgeordneter Gebietsverband gegen die Satzung, Grundsätze oder die Ordnung der PARTEI und fügt ihr somit Schaden zu, können Ordnungsmaßnahmen verhängt werden. Totalitäre, diktatorische und faschistische Bestrebungen jedweder Art lehnt Die PARTEI entschieden ab.Das Tätigkeitsgebiet der PARTEI ist die Bundesrepublik Deutschland und Europa. 0000005796 00000 n
Das Wort „PARTEI“ steht als Akronym für den Namen der Partei.Der Landesverband Nordrhein-Westfalen führt den Namen „Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative – Landesverband Nordrhein-Westfalen“, kurz: Die PARTEI NRW.Die PARTEI ist eine Partei im Sinne des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland und des Parteiengesetzes (PartG).
Beschlossen auf dem Landesparteitag in Brüssel am 02.11.2019Der Bundesverband der PARTEI führt den vollständigen Namen „Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative“. Kurzbezeichnungen: DOS oder DOS Partei §1.3. (4) Über Aufnahmeanträge von Personen ohne deutschen Wohnsitz und ohne deutsche Staatsbürgerschaft entscheidet der Bundesvorstand. Das Wort „PARTEI” steht dabei als Akronym für den Namen der Partei. (1c) Verstöße von Mitgliedern können mit folgenden Ordnungsmaßnahmen geahndet werden:(2) Vorsätzliche Verstöße gegen die Satzung oder erhebliche Verstöße gegen die Grundsätze oder Ordnung von Mitgliedern können mit Ausschluss aus der PARTEI geahndet werden, sofern der PARTEI schwerer Schaden zugefügt wurde. Dieser Anlass ist bei der Einladung anzugeben. (3) Die gleichzeitige Mitgliedschaft in der PARTEI und bei einer anderen mit ihr im Wettbewerb stehenden Partei oder Wählergruppe ist nicht ausgeschlossen. (5) Verstöße von Verbänden können mit folgenden Ordnungsmaßnahmen geahndet werden:(6) Landesvorstände haben die Verhängung von Ordnungsmaßnahmen – mit Ausnahme von Verwarnungen und Verweisen – unverzüglich dem Bundesvorstand mitzuteilen und zu begründen. Oder Sie besuchen uns auf unseren Social Media-Profilen. 0000008765 00000 n
Die Amtszeit beträgt zwei Jahre. Oktober 2019) Organisationsstatut (Wahlordnung, Schiedsordnung, Finanzordnung) der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (Stand 06.12.2019)
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